AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte.
John Ruskin
Honorare und Konditionen
1.1. Im allgemeinen und sofern es im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung nicht anders spezifiziert ist, werden unsere Dienstleistungen nach Arbeitstagen berechnet. Pauschalierte Angebote sind möglich.
1.2. Kurze Beratungsgespräche, telefonisches oder e-mail Coaching werden per Stundensatz berechnet.
2.1.In den Honorarleistungen sind nicht inbegriffen die Serviceleistungen rund um die Veranstaltungslogistik oder das Catering. Außer dies ist ausdrücklich Gegenstand des Vertrages.
2.2. In dem Honorarsatz sind im allgemeinen nicht inbegriffen: Aufwendungen für Reisen, Übernachtung und Verpflegung; für den Auftrag verwendete Sach- und Materialkosten; insbesondere bei Seminare und Trainings anfallende Raum- und Ausstattungskosten.
3. Sitzungen oder Interventionen können bis zu 4 Wochen vor vereinbartem Termin gekündigt oder verschoben werden, ohne dass Stornogebühren anfallen.
Bei späterer Verschiebung oder Kündigung werden Stornogebühren wie folgt berechnet:
4 - 2 Wochen vorher....... 30% der Honorarsumme
2 - 1 Wochen vorher....... 50% der Honorarsumme
< 1 Woche vorher .........100% der Honorarsumme
4.1. Die Honorarleistungen werden am Ende jedes Monats bzw. nach Veranstaltungsende zusammengefasst und in Rechnung gestellt. Die Honorarrechnung wird im allgemeinen auf elektronischen Wege (e-mail) übermittelt.
4.2. Das Honorar bei Einzel-Coaching wird sofort fällig - d.h. vor bzw. zu Beginn der Gespräche. Bei einem Gruppen-Coachingprozess wird die Hälfte der Honorsumme vor Beginn des Prozesses fällig. Die 2. Hälfte wird zu einem vereinbarten Meilenstein während des Prozesses fällig.
5. Zahlungsziel der in 4.1. genannten Leistungen ist 4 Wochen nach elektronischem Empfang der Honorarrechnung. Danach können Mahngebühren fällig werden.
Allgemeines
Für sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebende Streitigkeiten ist das Amtsgericht Weinheim zuständig.
Sollte eine der obenaufgeführten allgemeinen oder der im Vertrag spezifizierten Bestimmungen unwirksam sein, gelten die übrigen in ihrer Wirksamkeit unbeschränkt.